Aktionswoche gegen Alkohol im Straßenverkehr
Zwar sank die Zahl der Todesopfer infolge von Alkoholunfällen um rund 16 Prozent und die Zahl der Schwerverletzten um etwa sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dennoch bleibt die Bilanz aus Sicht des DVR erschütternd: Statistisch gesehen ereignet sich alle 15 Minuten ein Alkoholunfall, alle zwei Stunden wird ein Mensch schwer verletzt und etwa alle zwei Tage stirbt ein Mensch infolge eines Alkoholunfalls.
„Die positive Entwicklung der Zahlen zeigt, dass Fortschritte möglich sind. Auf dem Erreichten dürfen wir uns jedoch nicht ausruhen“, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Alkoholunfälle sind durch verantwortungsvolles Handeln vollständig vermeidbar.“ Es gebe eine einfache Regel: „Wer trinkt, fährt nicht – und wer fährt, trinkt nicht.“
In Deutschland gilt für Kraftfahrer derzeit ein abgestuftes System von Promillegrenzen zwischen 0,3 und 1,1 Promille. Je nach Blutalkoholkonzentration sowie zusätzlichen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfallbeteiligung werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Ein absolutes Alkoholverbot gilt bislang nur für Fahranfänger in der Probezeit sowie junge Fahrer unter 21 Jahren. Der DVR fordert hingegen ein absolutes Alkoholverbot für alle Kraftfahrer. Zudem spricht sich der Verband dafür aus, eine medizinisch-psychologische Untersuchung künftig bereits in allen Fällen ab 1,1 Promille anzuordnen, statt wie bisher erst ab 1,6 Promille.
„Das aktuelle Promille-System verharmlost eine tödliche Gefahr und vermittelt eine trügerische Sicherheit“, sagt Manfred Wirsch. Niemand könne nach zwei Bieren zuverlässig einschätzen, ob er noch fahrtüchtig sei. Zu Recht bestehe daher das Alkoholverbot für junge Fahrzeugführer.
Ein generelles Alkoholverbot würde auch für E-Scooter gelten, die rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft sind. Laut Destatis wurde im Jahr 2024 bei etwa zwölf Prozent der rund 11.900 E-Scooter-Unfälle ein Alkoholeinfluss festgestellt. Doch auch im Radverkehr macht der DVR alarmierende Zahlen aus. Laut Statistik verursachten alkoholisierte Fahrradfahrer im Jahr 2024 erstmals den größten Anteil aller Alkoholunfälle – 43 Prozent von insgesamt etwa 34.700 Unfällen. Für sie gilt derzeit ein Grenzwert von 1,6 Promille, ab dem eine Straftat vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle bleibt Alkoholkonsum in der Regel ohne Konsequenzen, sofern keine Fahrunsicherheit nachgewiesen wird. Der DVR fordert daher die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands für Radfahrer ab 1,1 Promille. (aum)
Veröffentlicht am 12.06.2026





