Bald kommt noch mehr Alkohol in den Tank
Die Normungsgremien haben bereits vorgelegt: Die CEN/TS 18227 (technische Spezifikation) definiert einen maximalen Ethanolgehalt von 20 Prozent (statt bisher zehn Prozent) und einen Sauerstoffgehalt von maximal acht Prozent (bisher 3,7 Prozent bei E 10). Um diese Werte muss jetzt die EU-weit gültige Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG erweitert werden. Dieser Erweiterung müssen die Europäische Kommission, das Parlament und auch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Wieviel Zeit das Verfahren in Anspruch nehmen wird, lässt sich nur schwer abschätzen.
Doch auch das kürzlich vorgelegte Gutachten des Nationalen Klima-Rats baut Druck auf für das Erreichen der Klimaziele, eine verringerte Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und für eine stärkere Resilienz. Ein Faktencheck soll die Diskussion um diesen Schritt zu weniger CO2 durch den Verkehr versachlichen. (aum)
Veröffentlicht am 22.05.2026

