2026-01-19 16:49:00
2026-01-19 16:50:00
Automobile
Citroën verdoppelt den Bonus
Die Förderung wird nach der Fahrzeugzulassung durch den selbst beantragt und nach Prüfung von der Bundesregierung ausgezahlt. Sie gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals neu zugelassen wurden. Der Antrag muss bis spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen. Die Förderung schreibt eine Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing von 36 Monaten vor. Das Antragsportal der Bundesregierung startet voraussichtlich im Mai. (aum)
Veröffentlicht am 19.01.2026

