Europa will dem „Greenwashing“ an den Kragen
Unternehmen dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur noch verwenden, wenn sie nachvollziehbar und belegbar sind. Insbesondere werden verboten:
• Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht nachgewiesen werden können.
• Aussagen über zukünftige Umweltleistungen (z. B. Klimaneutralität), sofern diese nicht auf einem konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan beruhen.
• Irreführende Aussagen über soziale oder ökologische Eigenschaften eines Unternehmens oder Produkts.
Höhere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel
Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie:
• auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben wurden.
Selbst entwickelte oder nicht überprüfbare Labels werden also deutlich eingeschränkt.
Schutz vor geplanter Obsoleszenz
Verbraucher dürfen nicht über die Lebensdauer oder Reparierbarkeit eines Produkts getäuscht werden. Unzulässig sind beispielsweise
• Falsche Angaben zur Haltbarkeit.
• Verschweigen von Informationen, die die Lebensdauer verkürzen.
• Irreführende Aussagen zur Reparaturfähigkeit oder Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Mehr Transparenz für Verbraucher
Vor dem Kauf sollen Verbraucher besser informiert werden, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, gesetzliche Gewährleistungsrechte und verfügbare Reparaturmöglichkeiten.
Neue Verbote im Marketing
Unzulässig sind unter anderem:
• Werbung mit irrelevanten Umweltvorteilen.
• Aussagen, die für das gesamte Produkt gelten sollen, obwohl sie nur einen Teil betreffen.
• Behauptungen, ein Produkt habe positive Umwelteigenschaften, obwohl diese gesetzlich ohnehin vorgeschrieben sind.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen sollten sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen prüfen, belastbare Nachweise für Green Claims bereithalten, eigene Nachhaltigkeitslabels überprüfen und die Marketing-, Produkt- und Compliance-Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen. (aum)
Veröffentlicht am 29.07.2026

