2026-07-29 17:16:00 Automobile

Europa will dem „Greenwashing“ an den Kragen

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Fotos: EU

Europa will dem „Greenwashing“ an den Kragen. Die EU-Richtlinie 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) soll Verbraucher besser vor Greenwashing schützen und ihnen verlässliche Informationen für nachhaltige Kaufentscheidungen geben. Ab 27. September sollen die Vorschriften in allen Mitgliedsstaaten gelten, nach denen Unternehmen ihre grünen Slogans konkret, nachweisbar und transparent belegen müssen. Greenwashing soll eingedämmt, die Reparatur- und Kreislaufwirtschaft gefördert und der Verbraucher in die Lage versetzt werden, fundiert nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen.

Unternehmen dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur noch verwenden, wenn sie nachvollziehbar und belegbar sind. Insbesondere werden verboten:

• Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht nachgewiesen werden können.
• Aussagen über zukünftige Umweltleistungen (z. B. Klimaneutralität), sofern diese nicht auf einem konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan beruhen.
• Irreführende Aussagen über soziale oder ökologische Eigenschaften eines Unternehmens oder Produkts.

Höhere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel

Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie:

• auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben wurden.

Selbst entwickelte oder nicht überprüfbare Labels werden also deutlich eingeschränkt.

Schutz vor geplanter Obsoleszenz

Verbraucher dürfen nicht über die Lebensdauer oder Reparierbarkeit eines Produkts getäuscht werden. Unzulässig sind beispielsweise

• Falsche Angaben zur Haltbarkeit.
• Verschweigen von Informationen, die die Lebensdauer verkürzen.
• Irreführende Aussagen zur Reparaturfähigkeit oder Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Mehr Transparenz für Verbraucher

Vor dem Kauf sollen Verbraucher besser informiert werden, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, gesetzliche Gewährleistungsrechte und verfügbare Reparaturmöglichkeiten.

Neue Verbote im Marketing

Unzulässig sind unter anderem:

• Werbung mit irrelevanten Umweltvorteilen.
• Aussagen, die für das gesamte Produkt gelten sollen, obwohl sie nur einen Teil betreffen.
• Behauptungen, ein Produkt habe positive Umwelteigenschaften, obwohl diese gesetzlich ohnehin vorgeschrieben sind.

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen sollten sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen prüfen, belastbare Nachweise für Green Claims bereithalten, eigene Nachhaltigkeitslabels überprüfen und die Marketing-, Produkt- und Compliance-Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen. (aum)

Veröffentlicht am 29.07.2026

Unternehmen & MenschenEURegeln gegen Greenwashing


 
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