Fahrtenschreiber: EU ändert die Vorschriften für schwere Wohnmobile
Die Europäische Kommission positionierte sich nach der Gesetzesvorlage und der Beratung im Parlament klar gegen eine verpflichtende Fahrtenschreiberregelung für nichtgewerblich genutzte Reisemobile und Reisemobilkombinationen über 7,5 Tonnen. Künftig sollen die EU-Mitgliedstaaten betroffene Reisemobile ausdrücklich von den Lenk- und Ruhezeiten- sowie Fahrtenschreibervorschriften ausnehmen können, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden.
Damit reagiert die Kommission auf ein EuGH-Urteil, das zuletzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hatte, und sorgt für geringere Kosten und mehr Rechtssicherheit für private Nutzer.
Die derzeit in Deutschland geltende Auslegung ist praxisfern, unverhältnismäßig und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, sagt der Caravaning Industrieverband Deutschland (CIVD). Er hat sich daher gemeinsam mit betroffenen Reisemobilherstellern konsequent für eine gesetzliche Ausnahme eingesetzt. Die Initiative der Europäischen Kommission sei ein wichtiges Zeichen für die Caravaning-Industrie sowie Reisemobilisten und ein weiterer Schritt, um diese realitätsferne Regelung zu korrigieren. Nun ist die Bundesregierung gefragt, diese hervorragende Vorlage zügig aufzugreifen und zeitnah umzusetzen, äußert sich dazu der CIVD. (aum)
Veröffentlicht am 22.12.2025
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