Fiat Chrysler verlängert Fristen
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf für alle Garantien und Verträge, die zwischen dem 16. März 2020, dem Beginn der Einschränkungen in Deutschland, und dem von FCA mitzuteilenden Ende der Verlängerungsfrist (orientiert sich am Ende des Lockdowns) auslaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass programmierte Wartungen oder andere benötigte Arbeiten spätestens einen Monat nach dem offiziellen Ende der staatlichen Beschränkungen durchgeführt werden oder zumindest terminiert sind.
Doch es gibt weitere Bedingungen: Die neue Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die während des „Lockdown“ weiterhin genutzt werden und deren Laufleistung dann die für die programmierten Wartungen vorgegebenen Kilometerstände überschreiten, bei denen die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung überschritten wird oder die mit aktuellen technischen Problemen, die laut Betriebsanleitung das Anhalten des Fahrzeugs erfordern, gefahren werden. In diesen Fällen sind Wartungen oder Reparaturen auch während der aktuellen Corno-Einschränkungen vorzunehmen. Fast alle Werkstätten der FCA-Konzernmarken Abarth, Alfa Romeo, Fiat und Jeep sind derzeit weiterhin geöffnet. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 16.04.2020
