Höhere THG-Quote für erneuerbare Kraftstoffe gefordert
So fordern die Unterzeichner eine frühzeitigere Anhebung der THG-Quote auf mindestens 17,5 Prozent ab 2027, um die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen anzukurbeln. Außerdem sprechen sie sich für höhere prozentuale Obergrenzen bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse sowie Abfall- und Reststoffen aus.
Der Markthochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs, wie e-Fuels oder grünem Wasserstoff, müsse durch eine ambitioniertere Unterquote gezielt beschleunigt werden, so die Verbände. Schlupflöcher, Doppelförderungen und missbräuchliche Anrechnungen erneuerbarer Kraftstoffe – insbesondere im Bereich Schifffahrt – sollten ausgeschlossen werden.
„Eine ambitionierte Fortentwicklung der THG-Quote würde dazu beitragen, die Nachfrage nach regenerativen Kraftstoffen nachhaltig zu befördern. Eine regulatorische Fessel, die die Kraftstoffwende im Straßenverkehr bislang maßgeblich aufhält, würde damit gelöst“, sagte Elmar Kühn, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Energie Mittelstand Uniti. :
Und der Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), Elmar Baumann, meint: „Der Gesetzentwurf enthält mit dem Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe bereits einen wichtigen Schritt zur Beseitigung von Betrugsanreizen. Die obligatorische Möglichkeit behördlicher Kontrollen in Produktionsanlagen würde jedoch erst ab 2027 greifen. Der Bundestag sollte dafür sorgen, dass diese Regelung so schnell wie möglich angewendet wird, um seriöse Unternehmen zu schützen.“
Mit der Treibhausgasminderungs-Quote werden Kraftstoffinverkehrbringer verpflichtet, einen Teil der Treibhausgasemissionen fossiler Kraftstoffe durch eine gesetzlich festgelegte Minderungsquote auszugleichen. Nachhaltige Biokraftstoffe, grünstrombasierte Kraftstoffe, grüner Wasserstoff oder auch der Ladestrom von Elektrofahrzeugen können auf die Erfüllung dieser THG-Quote angerechnet werden. Ihre Ausgestaltung gilt damit als eine wichtige Stellschraube, um die klimapolitisch erforderliche Wende von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen anzureizen und so die Defossilisierung der rund 55 Millionen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor im Bestand in Deutschland voranzubringen. (aum)
Veröffentlicht am 24.02.2026
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