Neue Regionalklassen in der Kfz-Versicherung
Die Regionalklasse setzt das Schadenrisiko in einem Zulassungsbezirk in Relation zum bundesweiten Durchschnitt. Entscheidend sind dabei wie oft es kracht und wie hoch die durchschnittliche Schadenhöhe ist. Auf der Grundlage dieser Erhebungen wollen die Versicherer eine risikogerechte Beitragskalkulation durchführen. 2027 wird es in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwölf Regionalklassen geben, je ungünstiger die regionale Schadenbilanz, desto höher die Klasse. Glücklich können sich alle Autofahrer schätzen, die ihr Fahrzeug im Bezirk Elbe-Elster in Brandenburg zugelassen haben, er weist die bundesweit beste Schadenbilanz auf. Mit einem Index von 67,32 landet der Bezirk in Klasse 1. Am ungünstigsten schneidet erneut Offenbach in Hessen ab, wo die Schadenbilanz fast 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Der Index von 139,44 entspricht daher der Klasse 12. Entscheidend für die Einstufung ist dabei nicht der Ort, wo ein Unfall passiert ist, sondern der Zulassungsbezirk des Fahrzeugs.
Eine schlechtere Regionalklasse bedeutet für Autofahrer jedoch nicht automatisch eine höhere Versicherungsprämie, sagt der AvD. Sie sei lediglich ein Faktor der Beitragsberechnung. Auch Typklasse des Fahrzeugs, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Alter und weitere Tarifmerkmale können den Preis beeinflussen. Verbrauchern empfiehlt der Automobil Club, die neue Einstufung als Anlass für einen Versicherungscheck zu nutzen. Wer eine Beitragserhöhung erhält, sollte zunächst prüfen, wodurch diese konkret verursacht wird, und anschließend Preise und Leistungen weiterer Anbieter vergleichen. Der günstigste Beitrag sollte dabei nicht den Ausschlag für einen Versichererwechsel geben, denn Deckungssummen, Selbstbeteiligung und weitere Vertragsbedingungen können im Schadenfall erheblich wichtiger sein. Die Regionalklasse selbst ist zudem keine verbindliche Vorgabe für Versicherer, sondern maßgeblich ist der individuelle Tarif.
Über die Regionalklassen-Abfrage auf der Homepage des GDV können Autofahrer ihre persönliche Regionalklasse ermitteln. Sei eine konkrete Beitragserhöhung nicht nachvollziehbar, empfiehlt der AvD zunächst eine schriftliche Anfrage an das Versicherungsunternehmen. Bei einer deutlichen Erhöhung sollten Verbraucher zunächst das Sonderkündigungsrecht prüfen und anschließend Vergleichsangebote einholen. Erst wenn der passende neue Versicherungsschutz gesichert ist, sollte innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung die Kündigung beim Versicherer eingehen. (aum)
Veröffentlicht am 11.09.2026
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