Ratgeber: Neue Regeln in einigen Urlaubsländern
Großbritannien: Die elektronische Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) ist als Folge des Brexits schon seit April 2025 verpflichtend. Ab diesem Sommer kontrollieren die Briten strenger als bisher auch Touristen, ob sie diese Genehmigung haben, betont die GTÜ. Sie lässt sich über eine Smartphone-App oder das Verwaltungsportal www.gov.uk/eta beantragen. Das kostet 20 Pfund Sterling – rund 23 Euro.
Italien: Ab 1. Juni 2026 soll man einen Teil der Autobahnmaut zurückerhalten, wenn man wegen einer Baustelle erhebliche Zeit im Stau gestanden hat. Berechnet und beantragt wird die Erstattung über eine App. Zu Beginn gilt die Regelung aber nur für Autos mit italienischer Zulassung. Ob künftig auch ausländische Fahrzeughalter davon profitieren, muss noch entschieden werden.
Österreich: Das „Pickerl“ auf der Windschutzscheibe steht vor dem Aus. Ab kommendem Jahr wird die österreichische Autobahnvignette nur noch digital vergeben. Das ist konsequent, denn die Lösung hat sich längst bei den meisten Autofahrern durchgesetzt. Aber Vorsicht: Es gibt aktuell zahlreiche Warnungen vor gefälschten Webseiten für den Vignettenkauf. Am besten erwirbt man diese daher ausschließlich direkt über den Autobahnbetreiber Asfinag oder vertrauenswürdige deutsche Anbieter wie das Mautportal des ADAC .
Spanien: Bei Pannen und Unfällen darf für in Spanien zugelassene Fahrzeuge seit Januar 2026 kein Warndreieck mehr aufgestellt werden. Stattdessen ist nun ein batteriebetriebenes „V16“-Blinklicht vorgeschrieben, wie die GTÜ erläutert. Wer im Urlaub einen spanischen Leihwagen fährt, sollte also kontrollieren, dass dieses Blinklicht an Bord ist und sich mit der Bedienung vertraut machen. Wer mit dem eigenen Wagen nach Spanien fährt, darf aber weiterhin das Warndreieck benutzen. Es muss ohnehin in einem in Deutschland zugelassenen Pkw mitgeführt werden. V16-Leuchten sind vor allem bei Dunkelheit und schlechtem Wetter besser zu erkennen als ein Warndreieck. Außerdem senden sie beim Einschalten automatisch ein anonymisiertes GPS-Signal des Pannen- oder Unfallorts aus.
Nicht selten gibt es weitere Vorschriften, die in Deutschland völlig unbekannt sind. Das reicht von vorgeschriebenen Warnwesten für sämtliche Insassen (unter anderem Frankreich, Italien, Kroatien und Spanien) über Feuerlöscher (zum Beispiel in Bulgarien, Litauen und Rumänien) bis zur Warntafel für über das Heck hinausragendes Gepäck wie Fahrradträger (Italien, Portugal, Spanien – auf die unterschiedliche Schraffierung achten). Die GTÜ empfieht, am besten rechtzeitig vor dem Urlaub eine Check- und Packliste für das Ferienland und eventuelle Transitländer zu erstellen. Das macht den Start in die schönste Zeit des Jahres entspannter – und sicherer. (aum)
Veröffentlicht am 25.06.2026

