Ratgeber: So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause
Sollte die Tannenspitze mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinausragen, muss sie mit einem roten Tuch oder einer kleinen Leuchte gekennzeichnet werden. Zu beachten ist, dass die Rückleuchten bzw. das Kennzeichen nicht verdeckt werden und gut sichtbar bleiben. Sollte die Kennzeichnung des Überhangs fehlen, droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.
Ist der Festtagsschmuck zu groß für den Kofferraum, wird er in der Regel auf dem Dach transportiert. „Aber nur mit einem entsprechenden Dachgepäckträger“, warnt der AvD. Hierbei gilt ebenfalls, den Baum mit dem Stamm in Fahrtrichtung anzubringen und mit Gurten gut zu befestigen. Dabei darf die Ladung vorne und seitlich nicht über das Auto hinausragen. Schwere und sperrige Gegenstände, die nicht ausreichend gesichert sind, können für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Fehlt die Ladungssicherung ganz, kann das zu mindestens 60 Euro Strafe sowie einem Punkt in Flensburg führen.
Geht der Baum verloren, drohen 35 Euro Bußgeld wegen Verkehrsbehinderung. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem dadurch verursachten Unfall kann dies zu 75 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg führen. Und die Versicherung kann im Kaskofall ihre Leistungen mindern oder ganz streichen.
Der AvD rät grundsätzlich dazu, die Fahrt mit dem Weihnachtsbaum an Bord möglichst kurz zu halten und nicht noch unterwegs anzuhalten oder Umwege zu machen. (aum)
Veröffentlicht am 04.12.2025

