Urlaub mit dem Auto: Augen auf im Ausland
Der eigene Führerschein gilt im EU-Ausland sowie in der Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein und Island für Aufenthalte bis zu zwölf Monaten uneingeschränkt. Auch in den Reiseländern auf dem Balkan ist er ohne Einschränkungen gültig. Sind Länder außerhalb Europas das Ziel, ist in etlichen Ländern ein internationaler Führerschein vorzuzeigen. Dieser muss allerdings rechtzeitig bei den deutschen Behörden beantragt werden. Das gilt auch bei einem abgelaufenen deutschen EU-Scheckkartenführerschein. Dessen Gültigkeit ist mittlerweile auf 15 Jahre begrenzt. Deshalb sollte der Umtausch schon vor der Reise erledigt sein.
Tempolimits
Besondere Aufmerksamkeit erfordern im Urlaubsland die Straßen außerorts und Autobahnen mit ihren jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten. So muss im Nachbarland Niederlande tagsüber Tempo 100 km/h auf Autobahnen und nachts 130 km/h eingehalten werden. Lediglich auf einigen Abschnitten der A6 und A7 gilt auch zwischen 6 und 19 Uhr ein Limit von 130 km/h. In Belgien sind auf Autobahnen generell 120 km/h vorgeschrieben. Auch in weiteren Ländern gilt auf Autobahnen eine maximal erlaubte Geschwindigkeit, meist 130 km/h. Polen erlaubt als Ausnahme Tempo 140 km/h für Pkw. In Tschechien ist für ausgewählte Abschnitte der Strecke D3 Prag–Linz die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor Kurzem auf 150 km/h angehoben worden. Allerdings gilt dies nur bei guten Wetterbedingungen; andernfalls ist die Geschwindigkeit auf 130 km/h begrenzt.
Bei Übertretungen kann es schnell teuer werden. In Österreich zahlt man bei 20 km/h zu viel 60 Euro, in Ungarn 130 Euro, in den Niederlanden mindestens 215 Euro und in Norwegen ab 610 Euro. Insgesamt ist festzustellen, dass das Niveau der Bußen in vielen europäischen Ländern deutlich höher ist als in Deutschland.
Wer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit – mehr als 50 km/h zu schnell – unterwegs ist, muss mit noch drastischeren Sanktionen rechnen. Die Spanne reicht von mindestens 300 Euro in Belgien über mindestens 545 Euro in Italien und mehr als 1320 Euro in Kroatien bis zu 1500 Euro in Frankreich und 2900 Euro in Großbritannien. Zu bedenken ist auch, dass ein so deutliches Fehlverhalten zu Führerscheinmaßnahmen führen kann. In der Schweiz wird dann beispielsweise ein Strafverfahren gegen den Betroffenen eröffnet. Auch Freiheitsstrafen sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Fahrzeugen sind möglich.
Im Urlaub, in entspannter Situation, nimmt man gerne auch alkoholhaltige Getränke zu sich. Der AvD appelliert jedoch an jeden Autofahrer, sich nur nüchtern ans Steuer zu setzen. Die Folgen bei Missachtung können drastisch sein. Jedenfalls sind die zu erwartenden Bußen und Strafen erheblich. In vielen Ländern gilt eine 0,5-Promille-Grenze, für Fahranfänger häufig sogar eine Null-Promille-Vorgabe.
Vollstreckung zu Hause
Ablenkung am Steuer durch elektronische Geräte stellt ebenfalls eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Diese Erkenntnis zeigt sich europaweit in Verboten der Nutzung elektronischer Geräte beim Fahren. Italien greift dabei besonders rigoros durch. Wer beim Telefonieren erwischt wird, muss den Führerschein abgeben, warnt der AvD. Aus Gründen des Schutzes von Minderjährigen und Schwangeren ist auch die angezündete Zigarette im Auto in vielen Ländern Europas verboten und führt zu einem Bußgeld. Zudem stört die Kippe in der Hand beim Lenken des Fahrzeugs. Wer auf Tabak nicht verzichten kann, sollte außerhalb des eigenen Wagens eine Zigarettenpause einlegen.
Wer im Ausland ein Bußgeld erhält, sollte bedenken, dass Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Auftrag der ausländischen Behörden vollstreckt werden können. Bescheide können nach der Rückkehr aus dem Urlaub im eigenen Briefkasten landen. Hier gilt ein Abkommen zwischen den EU-Ländern. Im Verhältnis zum Nicht-EU-Land Schweiz sind Bußen ab 80 Franken vollstreckbar. Bei der Prüfung der erhobenen Forderungen ist immer zu bedenken, dass man bei einer späteren Einreise mit den nicht bezahlten Geldern bei Kontrollen konfrontiert werden kann.
Der AvD empfiehlt, stets zu überprüfen, ob die Forderung von einer Behörde stammt. Für die Vollstreckung in Deutschland ist ausschließlich das BfJ zuständig. Die Forderungen werden wegen der in anderen Ländern deutlich längeren Fristen oft noch Monate später erhoben. Wer vor Ort mit dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes konfrontiert wird, sollte deshalb gut überlegen, ob er zahlt. In einigen Ländern fällt die Buße bei schneller Begleichung zudem niedriger aus. (aum)
Veröffentlicht am 02.08.2026
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