Abmahnungen - Aktuelle Meldungen

Kommentar: Die Mär vom allein seligmachenden E-Auto
20.03.2022 - Sie war für ihre Verhältnisse in den vergangenen Monaten auffällig still, doch jetzt scheint die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unter ihren beiden Bundesgeschäftsführern Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner aus dem Winterschlaf erwacht zu sein. Ihr jüngstes Feindbild: Der Einsatz von sogenannten Agrarkraftstoffen sowie synthetischen e-Fuels im Straßenverkehr. Die sind nämlich den selbst ernannten Umweltschützern, die den zweitgrößten Posten ihrer 2020 knapp zwölf Millionen Euro Vereins-Einnahmen aus sogenannter „ökologischer Marktüberwachung“ beziehen, wie nach DUH-Sprech Abmahnungen verklausuliert werden, samt und sonders ein Dorn im Auge.
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22.10.2020 - Die meisten von uns können sich wohl noch daran erinnern. Es sind gerade mal zwei Jahre her, da brachte Katarina Barley (SPD), heute Mitglied des Europäischen Parlaments und damals noch Bundesministerin der Justiz ein lange geordertes Gesetz auf den Weg. Es solle „endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen und die finanziellen Anreize für Abmahner verringern" und „die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen". Gleichzeitig sollten „die Rechte des Abgemahnten gestärkt" und so „dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie" die Grundlage entzogen werden.
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17.09.2020 - Der Bundestag will mit einem neu verabschiedeten Gesetz Abmahnungen durch Anwälte als Geschäftsmodell verhindern, das meldet "Die Zeit" am heutigen Donnerstag. Der Missbrauch des Abmahnrechts durch Unternehmen und Vereine werde damit künftig beschränkt. Der Gesetzesentwurf stammt noch aus dem Mai 2019 als die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sich einen Namen durch Klagen und Abmahnungen gegen Kommunen im Dieselskandal machte.
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04.07.2019 - Recht haben und Recht bekommen sind oft zweierlei Dinge. Als jüngstes Beispiel dafür steht das Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Deutsche Umwelthilfe gegen den Geschäftsführer einer Reihe von Autohäusern im Raum Stuttgart. (Aktenzeichen. I ZR 149/18). Der hatte die Frechheit besessen, für ein neues Fahrzeug im Internet zu werben ohne dessen Verbrauchs- und Abgaswerte gesondert auszuzeichnen. Die, so war im gleichen Inserat zu erfahren, würden auf einem Aushang bei ihm detailliert verzeichnet sein. In den Augen der DUH, die aus lange bewährter Gewohnheit mit einem Sperrfeuer von gebührenbelasteten Abmahnungen (ab 500 Euro aufwärts) auf Spatzenjagd geht, eine hochwillkommene Gelegenheit, kräftig abzukassieren.
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