17.02.2026 - Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat im September 2025 im Rahmen eines Berufungsverfahrens ein Urteil in der Thematik „Thermofenster“ und „Umgebungsdruck“ von älteren Dieselfahrzeugen gesprochen. Es gibt um ein Software-Updare für bestimmte Dieselmotoren von Volkswagen. Die Richter entschieden, dass eine Anpassung der Abgasrückführung bei tiefen Außentemperaturen oder in Höhenlagen generell nicht akzeptabel sei. Das Urteil hat potentiell weitreichende Folgen, weil es das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtet, für „Abhilfe“ zu sorgen – möglicherweise bis zur Stilllegung. Wir sprachen mit dem Motorenexperten Prof. Thomas Koch über das Urteil.
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