25.05.2020 - Die neue Straßenverkehrsordnung räumt dem Fahrrad im Verkehrsmix einen größeren Raum ein. Zu den neuen Regeln zählt dabei auch, dass mindestens 16 Jahre alte Radfahrer „Mitfahrer oberhalb des Kinderalters (sieben Jahre) befördern dürfen, wenn ihr Rad auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist“. Das Mama-Taxi rollt jetzt also nicht mehr unbedingt als SUV vor die Schule, sondern als Compact Utility E-Bike auf zwei Rädern.
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