22.04.2024 - Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Laut ADAC gilt die Regelung auf Grundlage des neuen Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags für Strafen ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Punkte in Flensburg gibt es aber nicht. Auch Fahrverbote haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Alpenrepublik.
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