Straßenverkehrsordnung - Aktuelle Meldungen

Frankreich „blitzt“ zu laute Fahrzeuge mit der Qualle
27.04.2022 - Die Polizei in Frankreich geht mit neuen Methoden gegen zu laute Motorräder und Autos vor: Sie setzt so genannte Lärm-Blitzer ein. Die neuen, mit Mikrofonen bestückten „Radarfallen“, die derzeit in mehreren französischen Städten getestet werden, sollen helfen, gegen den von vielen Anwohnern als störend empfundenen Motorradlärm vorzugehen. Aber auch die aufgemotzten Fahrzeuge von Autoposern haben die Behörden ins Visier genommen.
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Ratgeber: Sicherer Start in die Fahrradsaison
20.04.2022 - Die Corona-Pandemie hat dem Fahrrad weiteren Schwung verliehen. Statistisch gesehen steht in jedem Haushalt mindestens eins. Laut dem „Fahrradmonitor 2021“ des Bundesverkehrsministeriums wollen 41 Prozent der Deutschen im Alter zwischen 14 und 69 künftig noch öfter das Fahrrad benutzen. Rund 16 Millionen Bundesbürger denken sogar über den Kauf eines Zweirads nach. Der Frühling lockt nun wieder vermehrt auf den Sattel. Nach der Winterpause sollten dabei zunächst einmal die Reifen geprüft werden, da sie über die Wochen und Monate Luft verloren haben.
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Von neun S-Pedelecs erweisen sich acht als „gut“
01.04.2022 - S-Pedelecs, schnelle E-Bikes, die mit Motorunterstützung Maximalgeschwindigkeiten zwischen 40 und 45 km/h erreichen, ermöglichen es Pendlern auch längere Strecken zu bewältigen. Wie gut sie tatsächlich sind, hat der Schweizer Automobilclub TCS untersucht. Neun Modelle wurden auf Fahreigenschaften, Handhabung, Antriebssystem, Bremsen und Beleuchtung sowie Qualität getestet. Das Gesamtergebnis fällt weitgehend positiv aus.
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Wenn das Handy im Auto plötzich 16 Kilogramm wiegt
30.03.2022 - Die Gefahr wird häufig unterschätzt: Kleine Dinge, die lose im Auto herumliegen, oder Gepäck, das nicht sicher verstaut ist, können bei einer plötzlich notwendig werdenden Vollbremsung zu gefährlichen Geschossen werden. So kann ein Smartphone mit einem Gewicht von rund 300 Gramm bei einem Aufprall mit 50 km/h die Wucht eines Gegenstandes von 16,5 Kilogramm bekommen. Ein Regenschirm etwa kann bei 50 km/h noch ein Aufprallgewicht von mehr als 38 Kilo entwickeln. Werden ein dicker Autoatlas oder ein Laptop durch den Innenraum katapultiert, können sie leicht mit dem Gewicht eines Gegenstandes von 80 und mehr Kilogramm aufprallen. Darauf weisen Polizei und Verkehrssicherheitsexperten warnend hin.
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Ratgeber: Was gilt am Zebrastreifen?
09.03.2022 - Vermutlich haben die allerwenigsten Verkehrsteilnehmer schon einmal etwas von Dickstrichketten gehört. Kennen dürfte sie aber jeder. Hinter dem Wort steckt der amtsdeutsche Begriff für Zebrastreifen. Eingeführt wurden die Fußgängerüberwege in den 1950er-Jahren in Hamburg. Begleitet wurden die „Dickstrichketten“ von einer Initiative des „Hamburger Abendblatt“. Die Tageszeitung vergab so genannte Gutpunkte an Autofahrer, die sich an den Fußgängerübergängen besonders rücksichtsvoll verhielten. Als Auszeichnung gab es einen Aufkleber fürs Auto mit einem Zebra darauf.
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Ratgeber: Was gilt an der Bushaltestelle?
07.03.2022 - Nach wie vor sind viele Autofahrer unsicher, wie sie sich an Bushaltestellen zu verhalten haben, wenn dort gerade ein- und ausgestiegen wird. Was bedeutet es, wenn der Bus die Warnblinker eingeschattet hat? Und hat er beim Verlassen der Haltestelle Vorfahrt? Die Straßenverkehrsordnung macht klare Vorgaben.
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Wiederholungstäter werden härter bestraft
07.01.2022 - Als uneinsichtig und unbelehrbar schätzt der Gesetzgeber Verkehrsteilnehmer ein, die immer wieder gegen geltende Vorschriften verstoßen. Solche Wiederholungstäter müssen daher damit rechnen, mit zunehmenden Verstößen auch härter bestraft zu werden. Dies gilt besonders bei Delikten wie Alkohol am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss. Aber auch mehrfache schwerwiegende Tempoüberschreitungen können ein Fahrverbot oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen.
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22.12.2021 - Viele Autofahrer fühlen sich bei Dunkelheit nicht sonderlich wohl hinter dem Steuer. Einer Umfrage des Leuchtmittelherstellers Tunsgram zufolge fühlt gibt gut die Hälfte zu, dann Probleme beim Fahren zu haben. Gerade im Winter, wenn es erst später hell auf dem Weg zur Arbeit wird oder die Sonne auf dem Heimweg schon verschwunden ist, erfordern schlechte Sichtverhältnisse, blendender Gegenverkehr und nicht selten eine generelle Müdigkeit erhöhte Konzentration beim Fahren.
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24.11.2021 - Immer wieder schätzen Autofahrer die Sichtweite bei Nebel falsch ein und fahren dementsprechend zu schnell. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) passieren schwere Verkehrsunfälle, bei denen Nebel für den Unfall mit verantwortlich ist, am häufigsten im letzten Quartal eines Jahres. So registrierten die Statistiker im Zeitraum 2014 bis 2018 nahezu 60 Prozent der schweren Nebelunfälle in den Monaten Oktober bis Dezember.
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17.11.2021 - Die Temperaturen sinken und Bodenfrost tritt wieder häufiger auf: Für Autofahrer ist es spätestens im November Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Autofahrer daher Winterreifen aufgezogen haben. Ihr Profil und ihre Lauffläche sind so konzipiert, dass sie bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen haben.
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27.10.2021 - In den Herbst- und Wintermonaten stoßen Auto- und Motorradfahrer auf eine eher unterschätzte Gefahr: die tief stehende Sonne. Unerwartet wird man von ihr geblendet, sieht für Augenblicke nichts, fährt manchmal quasi „im Blindflug“ weiter. Solche Situationen treten besonders häufig in Kurven, auf Kuppen oder hinter einem Tunnel bzw. einer Unterführung auf. Vor allem morgens und am Nachmittag bis frühen Abend kann es zu den gefährlichen Blendungen kommen.
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15.09.2021 - In einer Fußgängerzone haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Und prinzipiell ist sie auch nur für sie gedacht. Doch es gibt Ausnahmen, etwa für Lieferfahrzeuge. Das ändert aber nichts am Recht der Fußgänger.
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