2026-07-21 06:17:00 Automobile

ÖPNV-Haltestellen: Stufenlos heißt nicht automatisch barrierefrei

Carzoom.de
Fotos: ADAC via Autoren-Union Mobilität

Wer im Rollstuhl sitzt, mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs ist bzw. sehbehindert ist, sollte sich problemlos mit Bus oder Straßenbahn fortbewegen können: Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss per Gesetz grundsätzlich barrierefrei sein. Der ADAC hat die Probe aufs Exempel gemacht. Das Ergebnis ist gemischt: Vielerorts gibt es bereits stufenlose Haltestellen, oft fehlt es aber an elementaren Dingen wie Orientierungshilfen und barrierefreien Zugängen.

Die buchstäblich größte Hürde für Menschen mit Einschränkungen ist oft der Einstieg in Busse oder Straßenbahnen. Regelwerke empfehlen, dass der Abstand zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug maximal fünf Zentimeter in der Waagrechten und in der Höhe (sog. Spaltmaß) betragen sollte. Dann könnten viele mobilitätseingeschränkte Menschen selbstständig einsteigen und wären nicht auf eine Rampe angewiesen, die oft erst umständlich ausgeklappt werden muss. Nur gut 20 Prozent der vom ADAC untersuchten Anfahrten von Straßenbahnen erfüllten diese Maße, und nur drei Prozent aller Busse hielten passgenau.

Entscheidend für Menschen mit Gehbehinderung sind auch Sitzgelegenheiten. Diese gab es erfreulicherweise an nahezu allen Haltepunkten (92 Prozent), zum großen Teil (81 Prozent) auch mit Rückenlehnen. Armlehnen, auf denen sich mobilitätseingeschränkte Menschen beim Aufstehen abstützen können, waren dagegen Mangelware (11 Prozent).

Für Sehbehinderte ist die Lage etwas anders. Nur bei gut der Hälfte (58 Prozent) der getesteten Haltepunkte führten am Boden sogenannte Auffindestreifen quer über den Gehweg, an denen sich blinde Menschen mit dem Blindenstock orientieren können. Das Fehlen solcher Streifen erschwert das Auffinden der Haltestellen erheblich. Besonders gefährlich sind auch Radwege, die im Zugangsbereich nicht durch Bodenindikatoren gekennzeichnet sind und damit blinde Menschen schützen würden. Nur 16 Prozent der Radwege verfügten darüber. Positiv war jedoch, dass es an fast allen Haltepunkten (93 Prozent) Leitstreifen gab, die parallel zur Bordsteinkante verlaufen und diese so zur Fahrbahn bzw. zu den Gleisen absichern.

Der ADAC fordert, den Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller voranzutreiben und das notwendige Budget dafür bereitzustellen. Zuständig sind jeweils mehrere Stellen wie Kommunen, Verkehrsbetriebe und -verbünde sowie Straßenverkehrsbehörden, was die Umsetzung oft verzögert.

Der Test hat auch gezeigt, dass oft das Fahrkönnen und die Aufmerksamkeit des Fahrpersonals darüber entscheiden, wie treffsicher eine Haltestelle angefahren wird und wie gut dadurch der Einstieg in Bus oder Straßenbahn gelingt. Deshalb sind regelmäßige Schulungen des Personals wichtig, denn nicht jedem Fahrgast sieht man eine Einschränkung von Weitem an.

Barrierefreiheit endet jedoch nicht bei Rampen und Leitsystemen. Sowohl Betroffene als auch Mitreisende können die Situation im ÖPNV verbessern. Da Rollstuhlfahrende und blinde Menschen häufig nur bestimmte Einstiegstüren und Flächen in den Fahrzeugen nutzen können, sollten diese Bereiche möglichst freigehalten werden.

Die ADAC-Tester untersuchten nahezu 150 Haltepunkte in Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Magdeburg, Mainz, Mannheim und Rostock, und zwar für Fahrten zu jeweils vier wichtigen Zielen wie Rathaus, Einkaufszentrum, Krankenhaus und Schwimmbad. Geprüft wurde in den Kategorien Zugang zum Haltepunkt, Ausstattung der Haltepunkte und Zustieg ins Verkehrsmittel. Für ein realistisches Ergebnis wurden die Vor-Ort-Tests teilweise von Betroffenen begleitet. (aum)

Veröffentlicht am 21.07.2026

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