ADAC fordert klare Regeln für Kältemittel R134a
In neu zugelassenen Pkw ist R134a bereits seit 2017 nicht mehr erlaubt. Als Nachfolger gilt das klimafreundlichere R1234yf. Eine einfache Umstellung bestehender Anlagen ist jedoch meist nicht möglich: Komponenten, Dichtungen und Auslegung der Systeme unterscheiden sich. Zudem fehlen nach Angaben des Mobilitätsclubs vielfach verbindliche technische Freigaben der Hersteller. Ungeklärt bleiben damit Fragen zur Betriebserlaubnis, zur Haftung und zur Sicherheit nach einem Umbau.
Ausdrücklich warnt der ADAC vor preiswerten Nachfüllsets aus dem Internet. Produkte auf Butan- oder Propanbasis, teils unter Bezeichnungen wie R12 oder HC-12a angeboten, seien für Pkw-Klimaanlagen häufig nicht zugelassen. Bei einem Unfall oder Defekt könne von den brennbaren Gasen ein zusätzliches Risiko ausgehen. Der Autoclub fordert deshalb klare Rechtsgrundlagen, einheitliche Umrüstvorgaben und fahrzeugspezifische Herstellerfreigaben. (aum)
Veröffentlicht am 02.09.2026
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