Führerscheinumtausch: Jetzt ist das Ausstellungsjahr wichtig
Zunächst einmal ist der Umtausch verpflichtend. Allerdings bezieht sich das Ablaufdatum des Führerscheins bezieht sich nur auf das Führerscheindokument an sich, nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Bedeutet: Auch nach Ablauf der Frist darf man weiter unbefristet fahren. Man begeht keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (anders ist dies bei Lkw- und Busführerscheinen). Allerdings riskiert man ein Verwarngeld von zehn Euro. Und auch im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs ist. Vor allem, wenn man sich einen Mietwagen mieten möchte.
Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung muss man beim Umtausch des Pkw- oder Motorradführerschein nicht ablegen. Man vereinbart einen Termin bei der Führerscheinstelle und bringt den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein mit. Der Umtausch kostet rund 25 Euro.
Hintergrund der Umtauschaktion ist, dass Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge der Führerschein umzutauschen ist. Dafür wurde ein zeitlicher Stufenplan entwickelt. Wer wissen möchte, welche Frist für einen selber gilt, kann dafür den Führerschein-Umtauschrechner des ADAC nutzen. (aum)
Veröffentlicht am 21.11.2025
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