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Automobile
Tarifeinigung bei Volkswagen: Fast alles wie gehabt
Zusätzlich vereinbart wurden Unterstützungen, um Beschäftigten den Alltag in der Corona-Krise zu erleichtern. Dazu gehören die Möglichkeit, Tariflichen Zusatzvergütung in sechs arbeitsfreie Tage umzuwandeln. Künftig gilt die Option auch für Beschäftigte, die ein Kind betreuen, dass sein zwölftes Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bisher lag die Obergrenze beim Ende des zehnten Lebensjahres. Für die Freistellungszeiten im Kalenderjahr 2020 haben sich bis heute rund 9400 Eltern entschieden. (ampnet/Sm)
Veröffentlicht am 09.04.2020
