2026-08-06 16:51:00 Automobile

AvD fordert härteres Vorgehen bei Verstößen gegen 12-Uhr-Regel

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Fotos: AvD via Autoren-Union Mobilität

Eigentlich sollte die seit dem 1. April 2026 eingeführte 12-Uhr-Regel den täglichen Preisdschungel an den Zapfsäulen lichten, indem Tankstellen ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal pro Tag erhöhen dürfen. Das Ziel: weniger Preissprünge, mehr Transparenz und verlässliche Informationen für Autofahrer. Doch die Praxis zeigt, dass längst nicht alle Betreiber die Vorgaben ernst nehmen.

Nach Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe stieg die Zahl der festgestellten Auffälligkeiten im Juli wieder an. Rund 87,7 Prozent der Verstöße ereigneten sich unmittelbar vor oder nach der Mittagsgrenze. Das spricht dafür, dass die Regel zwar bekannt ist, ihre Einhaltung aber vielerorts offenbar nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Das Bundeskartellamt erkennt Verstöße automatisiert und übermittelt sie an die zuständigen Landesbehörden. Genau dort beginnt jedoch das Problem. Während Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland bereits Verfahren eingeleitet haben, kommen andere Bundesländer nur schleppend voran oder haben bislang kaum Maßnahmen ergriffen. Dadurch entsteht ein Flickenteppich beim Vollzug, obwohl bundesweit dieselben Vorschriften gelten. Besonders deutlich wird das am Beispiel Niedersachsen. Dort wurden nach Medienberichten rund 1900 Verstöße an etwa 250 Tankstellen mit Verwarnungsgeldern von jeweils 55 Euro geahndet. Bundesweit summieren sich die registrierten Prüffälle seit Einführung der Regel bereits auf rund 50.000.

Der Automobilclub von Deutschland hält diese Sanktionen für unzureichend. Zwar sieht das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, tatsächlich bleiben viele Verstöße jedoch bei symbolischen Verwarnungen. Für den AvD sendet das das falsche Signal. Wer Transparenz schaffen und fairen Wettbewerb sichern wolle, müsse Rechtsverstöße konsequent verfolgen und den bestehenden Bußgeldrahmen ausschöpfen. Solange Verstöße kaum spürbare Folgen haben, bleibt die gewünschte Lenkungswirkung der 12-Uhr-Regel begrenzt. „Deshalb sollte geprüft werden, ob die Ahndung künftig nicht besser zentral beim Bund angesiedelt werden sollte“, schlägt AvD-Präsident Lutz Leif Linden vor. „Einheitliche Zuständigkeiten und spürbarere Bußgelder als 55 Euro würden die Durchsetzung deutlich effizienter machen und die notwendige Abschreckungswirkung entfalten.“ (aum)

Veröffentlicht am 06.08.2026

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